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Produkt zum Begriff Gerichtsvollzieher:


  • Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher (Schröder-Kay, J. H.)
    Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher (Schröder-Kay, J. H.)

    Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher , Die Neuauflage legt anhand der aktuellen Rechtsprechung insbesondere Schwerpunkte auf die zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Änderungen der DB-GvKostG, eine Neukommentierung zur Umsatzsteuer als Auslagentatbestand (Nr. 717 KV GvKostG), die seit 1.11.2021 geltende lineare Erhöhung der Gerichtsvollziehergebühren um 10% weitere, durch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bedingte neuen Fragestellungen, wie z.B. die Durchführung elektronischer Zustellungen oder die Erhebung der Dokumentenpauschale, die Kommentierung der Auswirkungen des in § 3 GvKostG geregelten Auftragsbegriffs , dessen Komplexität immer wieder neue Herausforderungen an die Praktiker stellt, weitere Orientierungshilfen und sachgerechte Lösungen für die Erhebung der Gebühren nach Nr. 207 und 208 KV GvKostG für die gütliche Erledigung der Sache (§ 802b ZPO), die Gebühren- und Auslagenerhebung im Eintragungsanordnungsverfahren (§ 882c ZPO) sowie die Gebührenerhebung für die Einholung von Drittauskünften . Auch die Kommentierung zur Erhebung von Zustellungsgebühren wurde grundlegend überarbeitet. Das Werk bietet eine fundierte Kommentierung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes nebst Kostenverzeichnis, indem es praxisrelevante Probleme aufgreift und Lösungsvorschläge erarbeitet. Es ermöglicht ein vertieftes rechtliches Verständnis durch das Aufzeigen von Regelungszusammenhängen. Der kommentierte Leitfaden zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gibt einen schnellen Überblick über die für Gerichtsvollzieher wesentlichen Vorschriften. Eine Handübersicht der wichtigsten Gebühren liegt griffbereit im Buch. Die Gerichtsvollzieher in Ausbildung und Praxis, Gerichte, Dienstaufsichtsbehörden, Bezirksrevisoren und Prüfungsbeamten sowie Rechtsanwälte haben damit ein kompetentes Nachschlagewerk für die tägliche Praxis zur Hand. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: neu bearbeitete Auflage 2023, Erscheinungsjahr: 20230720, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Müller C. F. Kommentar##, Autoren: Schröder-Kay, J. H., Auflage: 23015, Auflage/Ausgabe: neu bearbeitete Auflage 2023, Keyword: 2. KostRMoG; GNotKG; GVGA; GVO; Gebühren; Gerichte; Gerichtsvollzieher; Gerichtsvollzieherkosten; Gerichtsvollzieherkostengesetz; GvKostG; Heidelberger Kommentar; Justizverwaltungskostengesetz; Kostenrecht; Kostenrechtsmodernisierung; Kostenrechtsmodernisierungsgesetz; Kostenwesen; Kostenwesen der Gerichtsvollzieher; RVG; Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; Sachaufklärung; Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung; Schröder-Kay; Vollstreckung; Zwangsvollstreckung, Fachschema: Gericht (juristisch) - Gerichtsvollzieher~Justiz / Gericht~Kosten (rechtlich) - Prozesskostenhilfe~Rechtspflege - Rechtspfleger, Fachkategorie: Berufe der Rechtspflege, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Müller C.F., Verlag: C.F. Müller, Länge: 212, Breite: 152, Höhe: 37, Gewicht: 840, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2731230 7781814, Vorgänger EAN: 9783811443563 9783811436299 9783768505352 9783768504263 9783768520980, eBook EAN: 9783811459151, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0025, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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    Großvolumen XXL Abfallsäcke aus LDPE 360 L

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  • Welcher Gerichtsvollzieher zuständig?

    Welche Adresse oder welches Gebiet betrifft die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers? Gibt es spezifische Informationen oder Dokumente, die angegeben wurden, um den zuständigen Gerichtsvollzieher zu identifizieren? Wurde bereits Kontakt mit dem örtlichen Gericht oder der zuständigen Behörde aufgenommen, um diese Frage zu klären? Gibt es besondere Umstände oder Details, die berücksichtigt werden müssen, um den richtigen Gerichtsvollzieher zu ermitteln?

  • Kann Gerichtsvollzieher Räumung verschieben?

    Ja, in bestimmten Fällen kann ein Gerichtsvollzieher die Räumung verschieben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Schuldner nachweisen kann, dass er sich in einer finanziellen Notlage befindet oder gesundheitliche Gründe vorliegen. Der Gerichtsvollzieher kann auch die Räumung verschieben, wenn der Schuldner glaubhaft darlegen kann, dass er sich um eine alternative Wohnmöglichkeit bemüht. Es ist jedoch wichtig, dass der Schuldner rechtzeitig einen Antrag auf Verschiebung der Räumung stellt und alle erforderlichen Unterlagen vorlegt. Letztendlich liegt die Entscheidung über die Verschiebung der Räumung beim Gerichtsvollzieher, der die individuellen Umstände des Falls berücksichtigt.

  • Was prüft der Gerichtsvollzieher?

    Der Gerichtsvollzieher prüft die rechtmäßige Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass Gläubiger ihre Forderungen gegen Schuldner durchsetzen können. Er überprüft die Identität des Schuldners, die Richtigkeit der Forderung sowie die Vollstreckbarkeit des Titels. Zudem prüft er, ob der Schuldner zahlungsfähig ist und ob Vermögenswerte vorhanden sind, die zur Begleichung der Forderung genutzt werden können. Letztendlich überwacht der Gerichtsvollzieher den Vollstreckungsprozess und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

  • Wie arbeitet ein Gerichtsvollzieher?

    Ein Gerichtsvollzieher arbeitet in der Regel im Auftrag eines Gerichts oder Gläubigers und ist dafür zuständig, offene Forderungen einzutreiben. Dazu gehört die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken, wie zum Beispiel Mahnbescheiden oder Vollstreckungsbescheiden. Der Gerichtsvollzieher kann auch Pfändungen durchführen, um die offenen Forderungen zu begleichen. Er hat das Recht, die Wohnung des Schuldners zu betreten und Wertgegenstände zu pfänden. Der Gerichtsvollzieher muss dabei gesetzliche Vorschriften und Verfahrensregeln einhalten, um die Rechte des Schuldners zu wahren.

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  • Was dürfen Gerichtsvollzieher nicht?

    Gerichtsvollzieher dürfen nicht ohne richterlichen Beschluss in private Wohnungen eindringen. Sie dürfen keine Gegenstände pfänden, die für den Schuldner lebensnotwendig sind, wie beispielsweise Kleidung, Möbel oder Haushaltsgeräte. Zudem dürfen sie keine Gewalt anwenden oder Drohungen aussprechen, um ihre Forderungen durchzusetzen. Gerichtsvollzieher dürfen auch keine Informationen über den Schuldner an Dritte weitergeben, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Grundlage dafür vor.

  • Wer kann Gerichtsvollzieher werden?

    Um Gerichtsvollzieher zu werden, muss man in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung im gehobenen Justizdienst oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen. Zudem sind in den meisten Ländern Deutschlands eine mehrjährige Berufserfahrung im Justizdienst sowie eine erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren Voraussetzung. Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber bestimmte persönliche und charakterliche Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und Durchsetzungsvermögen. In einigen Bundesländern ist auch ein Studium der Rechtswissenschaften oder eine vergleichbare juristische Ausbildung erforderlich, um Gerichtsvollzieher werden zu können. Es gibt auch die Möglichkeit, sich nach einer entsprechenden Ausbildung und Berufserfahrung selbstständig als Gerichtsvollzieher zu betätigen.

  • Was darf der Gerichtsvollzieher?

    Der Gerichtsvollzieher ist befugt, im Auftrag des Gerichts Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört unter anderem das Pfänden von Vermögenswerten des Schuldners, das Durchsuchen von Räumlichkeiten und das Abgeben von eidesstattlichen Versicherungen. Der Gerichtsvollzieher darf jedoch keine Gewalt anwenden und muss sich an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten.

  • Wann kommt der Gerichtsvollzieher?

    Der Zeitpunkt, zu dem der Gerichtsvollzieher kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Auftrag des Gläubigers und der Verfügbarkeit des Gerichtsvollziehers. In der Regel wird der Gerichtsvollzieher jedoch während der üblichen Geschäftszeiten erscheinen, um die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten direkt an das örtliche Amtsgericht oder den Gläubiger zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

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